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Hinweisgebersystem

Diese Meldestelle ist für die CVT Group und deren Partnergesellschaften
CVT-Capellmann GmbH & Co. KG, PTS-precision GmbH

Hier können Sie jederzeit Meldungen einreichen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen, zu denen Sie Informationen über Verstöße erlangt haben. Hierunter fällt der sachliche Anwendungsbereich des §2 Hinweisgeberschutzgesetzes z.B. alle Verstöße, die straf- oder bußgeldbewehrt sind.

Die Einreichung kann anonym erfolgen. Damit wir Ihnen Rückmeldung zu dem Fall geben und Details abstimmen können, benötigen wir hierzu jedoch eine Kontaktmöglichkeit. Ihre Meldung wird mit höchster Vertraulichkeit behandelt und wird vollständig über die Ombudsperson abgewickelt.

Bitte beachten Sie, dass der Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes beispielsweise gegen Repressalien wegen einer Meldung nur dann gilt, wenn Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zur Annahme hatten, dass die von Ihnen gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen. Vorsätzlich falsche Angaben können darüber hinaus strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Es müssen Ihnen also tatsächliche Anknüpfungspunkte für die Annahme des Verstoßes vorliegen, beispielsweise, weil Sie den Verstoß selbst wahrgenommen haben oder verlässliche Erkundigungen eingeholt haben. Reine Spekulationen sind nicht vom Hinweisgeberschutz umfasst. Bennen Sie deshalb nach Möglichkeit alle Ihnen zur Verfügung stehenden Beweismittel (z.B. Zeugen, Urkunden, sonstige Unterlagen, Fotodateien o.ä.).

Ombudsstelle
Bitte geben Sie im unteren Formular folgende Ombudsstelle an: meldungen@cvt.de

Angaben zum Verantwortlichen

CVT-Capellmann GmbH & Co. KG
Daimlerstraße 7
78559 Gosheim

Two men sit in front of each other
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